Master of Education Erweiterungsfach Philosophie/Ethik 2017

Die Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramtgymnasium Erweiterungsfach Philosophie/Ethik ist seit dem Wintersemester 2017/18 in Kraft. Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Abteilung Studium und Lehre und auf den Seiten der Binational School of Education.

Die Studien- und Prüfungsordnung mit den fachspezifischen Bestimmungen für Philosophie/Ethik finden Sie beim Zentralen Prüfungsamt:

  • Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium D3.0
  • Anhang I. Fächerliste
  • Anhang II: Hauptfächer Philosophie/Ethik
  • Anhang III: Bildungswissenschaften
  • Anhang IV: Erweiterungsfächer

Bewerbung

Bei Interesse an einem Lehramtsstudium an unserem Fachbereich wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des Fachbereichs oder schicken Sie Ihre Bewerbung direkt an die Universität. Auf den Seiten der Universität Konstanz zum Bewerbungsverfahren finden Sie alle nötigen Informationen.

Fremdsprachenkenntnisse (Latinum/Graecum)

Laut § 5, Anhang II zur Studien- oder Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Erweiterungsfach Philosophie/Ethik muss als Studienvoraussetzung das Latinum oder das Graecum nachgewiesen werden.

Nachweis:
Wenn Sie Latinum oder Graecum bereits zu Beginn des Studiums nachweisen können, legen Sie bitte dem Fachbereichssekretariat (Raum G 628) eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses vor, in dem dieser Nachweis eingetragen ist.

Antrag auf Fristverlängerung:
Studierende, die bei Studienbeginn die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht nachweisen, können eine Verlängerung der Nachweisfrist und der Regelstudienzeit um zwei Semester beantragen. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist bis spätestens zur Anmeldung der schriftlichen Abschlussarbeit zu erbringen. Bitte geben Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben im Fachbereichssekretariat G 628 ab.

Die fehlenden Lateinkenntnisse können an der Universität Konstanz nachgeholt werden. Die Lateinkurse haben den Titel "Einführung in die Sprache und Kultur der Römer für Studierende aller Fachrichtungen" und sind in ZEUS unter "Fächerübergreifedes Angebot" aufgeführt.

Anmeldung zu studienbegleitenden Prüfungen

Alle Lehramtsstudierenden müssen sich über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem ZEuS zu den Prüfungsleistungen (Klausuren, Referate, Hausarbeiten etc.) anmelden. Die Anmeldezeiträume sind für alle Fächer der Geisteswissenschaftlichen Sektion gleich:

Wintersemester: 01.12.–15.01.
Sommersemester: 01.05.–15.06.

In dieser Zeit können Sie sich für eine Prüfungsleistung an- und auch wieder abmelden. Nach Ablauf der Frist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen, die Hausarbeit nicht abgeben etc., gilt dies als Nicht-Bestanden. Umgekehrt können Sie sich nach Ablauf der Frist auch nicht mehr für eine Prüfungsleistung anmelden.

Ein Hinweis zu Hausarbeiten:
Lehramtsstudierende, die einen Hausarbeitsschein erwerben möchten, melden sich nur für die Hausarbeit an. Beachten Sie bitte, dass Seminar- und Hausarbeitsleistungen unterschiedliche Prüfungsnummern haben!

Hinweise zu Haus- und Abschlussarbeiten

Aufgrund des vermehrten Auftretens von Plagiaten bei Haus- und Abschlussarbeiten gibt es ein Merkblatt mit Hinweisen zu prüfungsrechtlichen Folgen, zu den Richtlinien wissenschaftlicher Arbeiten und zu Angeboten der Universität zur Vermittlung der Regeln wissenschaftlicher Arbeit.

Zusammen mit jeder Hausarbeit ist folgende Erklärung abzugeben, mit der versichert wird, dass die Hausarbeit selbständig verfasst wurde:

Hinweise und Tipps zum Umgang mit Literatur und Quellen in wissenschaftlichen Arbeiten gibt es sowohl von der Uni als auch vom Fachbereich:

Dr. Kathrin Hönig bietet speziell ins philosophische Schreiben einführende Seminare an. Die aktuellen Seminare finden Sie

Attestformular zum Prüfungsrücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit

Im Falle eines Prüfungsrücktritts wegen Prüfungsunfähigkeit und der deswegen notwendigen Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten gibt es ein einheitliches, von allen Studierenden zu nutzendes Attestformular. Bitte reichen Sie im Fall von Prüfungsunfähigkeit das Attest beim Fachbereichssekretariat (G 628; FB-Philosophie@uni.kn) ein.