Master-Studiengang Philosophie

Ziele des MA- Studiengangs

Ziel des MA-Studiengangs ist es, die geschilderten allgemeinen und philosophischen Ziele auf einem guten bis sehr guten gehobeneren, schon wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Niveau zu realisieren. Besonders wichtig ist dabei die weitere Verbesserung der allgemeinen Fähigkeiten, um die beruflichen Chancen derjenigen, die mit dem MA-Abschluss ihr Philosophie-Studium beenden, zu befördern. Großer Wert wird aber auch auf die Möglichkeit zur Schwerpunktsetzung in philosophischen Teilgebieten oder an Schnittstellen zu anderen Fächern (im Wahlnebenfachbereich) gelegt. Das schließt die Möglichkeit von "Quereinsteigern" ein, die in einem anderen Fach einen qualifizierenden Abschluss erworben haben und nun bei hinreichenden philosophischen Grundkenntnissen ihr Fach philosophisch vertiefen wollen. Das MA-Studium soll schließlich zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigen und so ein Niveau erreichen, welches den besonders Begabten und Interessierten eine Fortsetzung im Promotionsstudium eröffnet.

Prüfungsordnung

Beim Zentralen Prüfungsamt finden Sie die folgenden relevanten Dokumente der Prüfungsordnung in der jeweils aktuellsten Version:

  • Rahmenprüfungsordnung für den geisteswissenschaftlichen MA-Studiengang
  • Fachspezifische Bestimmungen für den MA-Studiengang Philosophie
  • Master Philosophie (Erweiterungsstudium) PO Anlage C

Bewerbung

Bei Interesse an einem MA-Studium an unserem Fachbereich wenden Sie sich an die Studienberatung des Fachbereichs oder schicken Ihre Bewerbung direkt an die Universität.
Auf den Seiten der Universität Konstanz zum Bewerbungsverfahren finden Sie alle nötigen Informationen.

Hinweise zu Haus- und Abschlussarbeiten

Aufgrund des vermehrten Auftretens von Plagiaten bei Haus- und Abschlussarbeiten gibt es ein Merkblatt mit Hinweisen zu prüfungsrechtlichen Folgen, zu den Richtlinien wissenschaftlicher Arbeiten und zu Angeboten der Universität zur Vermittlung der Regeln wissenschaftlicher Arbeit.

Zusammen mit jeder Hausarbeit ist folgende Erklärung abzugeben, mit der versichert wird, dass die Hausarbeit selbständig verfasst wurde:

Hinweise und Tipps zum Umgang mit Literatur und Quellen in wissenschaftlichen Arbeiten gibt es sowohl von der Uni als auch vom Fachbereich:

Dr. Kathrin Hönig bietet speziell ins philosophische Schreiben einführende Seminare an. Die aktuellen Seminare finden Sie

Prüfungsanmeldung zu Lehrveranstaltungen

Alle MA-Studierenden müssen sich über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem ZEuS zu den Prüfungsleistungen (Klausuren, Referate, Hausarbeiten etc.) anmelden. Die Anmeldezeiträume sind für alle Fächer der Geisteswissenschaftlichen Sektion gleich:

Wintersemester: 01.12.–15.01.
Sommersemester: 01.05.–15.06.

In dieser Zeit können Sie sich für eine Prüfungsleistung an- und auch wieder abmelden. Nach Ablauf der Frist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen, die Hausarbeit nicht abgeben etc., gilt dies als Nicht-Bestanden. Umgekehrt können Sie sich nach Ablauf der Frist auch nicht mehr für eine Prüfungsleistung anmelden.

Anmeldung zu Hausarbeiten

Wollen Sie in einer Lehrveranstaltung neben dem Seminar- zusätzlich einen Hausarbeitsschein erwerben, müssen Sie sich sowohl für die Lehrveranstaltung als auch für die Hausarbeit anmelden.

Berufspraktische Tätigkeit

(1) Es ist möglich, während des MA-Studiums eine dem Studienziel dienende praktische Tätigkeit bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung abzuleisten, die geeignet ist, eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit mit den im Kernfach erworbenen Kompetenzen zu vermitteln (Modul 5). Berufspraktische Tätigkeiten müssen einen Umfang von mindestens acht Wochen haben und sollen in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Sie können auf höchstens zwei Abschnitte verteilt werden.

(2) Berufspraktische Tätigkeiten müssen vorab von der Studiendekanin/dem Studiendekan genehmigt und nach Beendigung durch eine Bestätigung der beschäftigenden Stelle nachgewiesen werden. Für die Genehmigung und Bestätigung benötigen Sie diese

(3) Berufsausbildungen und berufspraktische Tätigkeiten, die vor Studienbeginn erbracht wurden, können auf Antrag der/des Studierenden durch den Ständigen Prüfungsausschuss anerkannt werden, sofern sie nicht bereits im Rahmen eines Bachelor- oder eines anderen Studiengangs anerkannt wurden.

Nach Beendigung des Praktikums ist ein Abschlussbericht im Umfang von 4–5 Seiten anzufertigen. Dieser ist Bestandteil der Studienleistung. Darin sollen die Tätigkeiten während des Praktikums geschildert sowie etwas dazu gesagt werden, ob das Praktikum als zur Berufsfindung hilfreich empfunden wurde.

Zusätzlich ist nach Beendigung des Praktikums ist dieser Praktikumsbericht auf der Praktikumsseite auszufüllen.

Weitere Informationen sowie Praktikumsstellen finden Sie auf der

Wenn Sie Interesse an einem Praktikum im Ausland haben, finden Sie Informationen auf dieser Seite:

Anmeldung zur Master-Prüfung

Die Anmeldung zur Master-Arbeit (inkl. Abschlussklausur) und zur mündlichen Abschlussprüfung erfolgt immer über

Informationen (z.B. Termine für die Anmeldung zur Masterprüfung) und Formulare finden Sie

Wenn Sie Fragen zur Prüfungsanmeldung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Bucifal, den zuständigen Bearbeiter des Prüfungsamtes (C 406/3244).

 Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung müssen Sie Ihre notwendigen Studienleistungen mit folgendem Formular nachweisen. Dieses müssen Sie sich vom Fachbereichsreferenten Dr. Michael Kieninger (G 605) bestätigen lassen.
 

Attestformular zum Prüfungsrücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit

Im Falle eines Prüfungsrücktritts wegen Prüfungsunfähigkeit und der deswegen notwendigen Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten gibt es ein einheitliches, von allen Studierenden zu nutzendes Attestformular. Bitte reichen Sie im Fall von Prüfungsunfähigkeit das Attest beim Fachbereichssekretariat (G 628; FB-Philosophie@uni.kn) ein.