Studieren im Ausland

ERASMUS-Abkommen mit Partneruniversitäten

Auslandsaufenthalte der Studierenden für ein oder zwei Semester sind sehr erwünscht, weshalb das Studium im Ausland, etwa durch großzügige Scheinanrechnung, auch gefördert wird. Die europäischen Universitäten, mit denen der Fachbereich ERASMUS-Abkommen pflegt, finden Sie auf der ERASMUS-Homepage der Geisteswissenschaftlichen Sektion. Auf dieser Seite finden Sie auch weitere wichtige Informationen zum Auslandsaufenthalt.

Studierende des Fachbereichs können im Rahmen dieser Kooperationen einen Auslandsaufenthalt an den Partneruniversitäten absolvieren; umgekehrt sind Gaststudierende willkommen.  Bitte beachten Sie auch die Informationen des International Office zu Erasmus und die Infothek im Studierenden-Service-Zentrum mit zahlreichen Erfahrungsberichten und Informationsmaterialien.
Im Rahmen der Kooperationsbeziehungen sind derzeit auch für Dozentinnen und Dozenten bzw. Promovierende Kurz-Lehraufträge („STA“) an einigen dieser Partner-Universitäten realisierbar. Bitte melden Sie sich wegen der längeren Vorlaufzeit frühzeitig bei Melanie Hochstätter, der ERASMUS-Koordinatorin der Geisteswissenschaftlichen Sektion.

Bewerbungsverfahren

Grundsätzlich können am ERASMUS-Programm folgende Personen teilnehmen: Studierende, die

  • in einem Studiengang der Universität Konstanz voll immatrikuliert sind (bis einschließlich Promotion) und ein Studium absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt;
  • das erste Studienjahr abgeschlossen haben;
  • Auslandsstudienaufenthalte von mind. 3 bis max. 12 Monaten  absolvieren (zwischen 1. Juni und 30. September des folgenden Jahres);
  • erstmalig für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden ( sie dürfen nicht gleichzeitig Zuschüsse aus einem anderen Programm, z.B. LEONARDO, Europäisches Forschungsprogramm, ERASMUS Placements etc. erhalten). Die Förderung des Auslandsaufenthalts durch Bafög und als StipendiatIn eines der deutschen Begabtenförderungswerke ist parallel möglich.

Der Aufenthalt muss im Rahmen eines gültigen Bilateral Agreements zwischen der Universität Konstanz und der Partnerhochschule stattfinden. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf dieser Erasmus+ Homepage.

Bewerbungsunterlagen

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen zur Teilnahme am ERASMUS-Programm der Geisteswissenschaftlichen Sektion finden Sie hier.
Bitte reichen Sie die  Bewerbungen bis zum 1. Februar des jeweiligen Jahres bei der ERASMUS-Koordinatorin der Geisteswissenschaftlichen Sektion – Melanie Hochstätter – ein.

Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten

Die Auswahl findet bis Ende März des Kalenderjahres für das im September/Oktober beginnende Studienjahr statt. Sofern die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, wird nach folgenden Kriterien ausgewählt: Fachliche Qualifikation (Noten), Motivation, Sprachkenntnisse, persönliches Gespräch, Form und Inhalt der Bewerbung.

Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen

Eine Absprache über mögliche Anrechnungen von Kursen im voraus ist dringend erwünscht. Ohne diese Absprache besteht kein Anspruch auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen. Wir erwarten deshalb ein sog. „Learning Agreement“, das Angaben zur Kurswahl enthält. Dieses "Agreement" ist auch für die finanzielle Abwicklung des ERASMUS-Stipendiums notwendig. Die endgültige Anerkennung der Leistungen erfolgt jedoch erst nach dem Auslandsaufenthalt. Die Unterzeichnung des Learning Agreements sowie die Anerkennung der erfolgreich absolvierten Leistungen aus dem Ausland erfolgt durch den Fachbereichsreferenten Dr. Michael Kieninger.

Kriterien hierfür sind:

  • Eine gewisse Übereinstimmung der Inhalte mit den in der Prüfungsordnung geforderten und am Fachbereich angebotenen äquivalenten Lehrveranstaltungen,
  • ähnliches Niveaus der Lehrveranstaltung,
  • ähnlicher zeitlicher Umfang der Lehrveranstaltung,
  • Äquivalenz bei Art und Umfang der Prüfungsleistungen.

Gleichwohl erfolgt eine individuelle Prüfung der Unterlagen. Bitte bringen Sie deshalb alle an der ausländischen Universität zu den von Ihnen besuchten Veranstaltungen ausgegeben Unterlagen (Kursbeschreibung/Syllabus, Transcript of Records, Kopien der Hausarbeiten usw.) sowie dieses Formular zur Anerkennung mit.

Wichtige Information zur Notenumrechnung

Bei der Anerkennung von im Ausland erbachten Prüfungsleistungen werden die Noten in das deutsche Notensystem umgerechnet und zur Berechnung der Gesamtnote in Ihrem hiesigen Studiengang einbezogen.
Notenumrechnungstabelle

Nach dem Auslandsstudium

Bitte senden Sie das Transcript of Records an den Fachbereich und zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen auch an das International Office.

Weitere Kooperationen

Darüber hinaus bestehen (bzw. sind im Antragsverfahren) Doktoratsprogramme mit den Universitäten in Bari, Bologna, Rom, Exeter und Wien. Alle hierin aufgenommenen Studierenden erhalten ein Stipendium.
Schließlich existieren enge Kooperationen mit der Universität Zürich (jährlich stattfindendes „Konstanz-Zürich-Symposium zur praktischen Philosophie“) sowie mit dem Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte in Berlin. Zwei der dortigen Mitarbeiter sind zugleich Konstanzer Privatdozenten und umgekehrt arbeiten hiesige Professoren dort regelmäßig als Research Fellow.

Studieren im Ausland mit Kind

Studium + Kind + Ausland

Informationen zu Partneruniversitäten der Universität Konstanz und Förderungsmöglichkeiten für den Auslandsaufenthalt erhalten Sie bei der ERASMUS-Beauftragten der Geisteswissenschaftlichen Sektion bzw. beim International Office. Auch beim Referat für Gleichstellung und Familienförderung bekommen Sie Informationen zum Studieren mit Kind im Ausland.