Sollen ohne Können?

Habilitationsschrift: Ertrag des Teilprojekts B11 im SFB 485
Habilitation: Wintersemester 2012/2013 Universität Münster
Publikation: Sollen ohne Können?, Paderborn (Mentis), in Vorbereitung

Typische Einwände gegen erhobene normative Ansprüche lauten entweder, dass diese die Freiheit der Normadressaten unzulässig einschränken, oder, dass die Adressaten nicht frei sind, ihnen auch tatsächlich nachzukommen, enggeführt in dem römischen Rechtsgrundsatz „impossibilium nulla obligatio“ bzw. dem philosophischen Satz „Sollen impliziert Können“. Das Projekt geht diesem zuletzt genannten Einwand nach und behandelt die Frage, ob bzw. inwiefern die fehlende Freiheit von Normadressaten geeignet scheint, normative Ansprüche zurückzuweisen oder von vornherein als sinnlos zu klassifizieren. Problematisiert wird somit der Gedanke, Freiheit sei eine Voraussetzung für Normativität. Die Arbeitshypothese lautet, dass ein fehlendes bzw. in relevanter Hinsicht eingeschränktes Können der Normadressaten nicht immer, oder doch nicht in jeder Hinsicht, zur Aufhebung bestehender Sollensansprüche führt und sich eine entsprechend begründete Kritik an geltenden Normen demnach als nicht „durchschlagend“ erweist. Als Ergebnis des Projekts wird insofern nicht zuletzt auch ein Beitrag zum genaueren Verständnis des Sinns und der praktischen Funktionsweisen normativer Ansprüche generell erwartet.