Promotionsstudiengang Philosophie

Bei entsprechend qualifiziertem Studienabschluss (Master) besteht die Möglichkeit, ein Promotionsstudium der Philosophie mit dem Ziel der Promotion zum Dr. phil. zu absolvieren.

Als Betreuerin/Betreuer der Dissertation kommen alle Professorinnen und Professoren sowie Hochschul- oder Privatdozentinnen und -dozenten des Fachbereichs in Frage. Bei Interesse nehmen Sie am besten zunächst Kontakt zu einer/m möglichen Betreuerin/Betreuer auf. Nähere Informationen zu den einzelnen Forschungsgebieten finden Sie auf der Personalseite des Fachbereichs und auf den individuellen Seiten der Lehrenden.

Ausführliche Informationen über das Promotionsstudium an der Universität Konstanz können sie der Promotionsordnung entnehmen.

Die Bewerbung für ein Promotionsstudium erfolgt über die Studentische Abteilung der Universität. Alle nötigen Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Konstanz Research School für Promovierende.

Gemeinsame Lehre von Promovierenden und Lehrberechtigten

Doktorandinnen und Doktoranden können als Co-Veranstaltende von Lehrveranstaltungen unter Aufsicht von hauptverantwortlich Lehrenden und nach Rücksprache mit dem Erstbetreuer/der Erstbetreuerin zugelassen werden. Dabei wird die gemeinsame Lehre von Promovierenden und Lehrberechtigten als Qualifikationsmaßnahme des wissenschaftlichen Nachwuchses verstanden.

Kriterien für die Zulassung sind (mindestens eines muss erfüllt sein):

1. Vorbereitung und Durchführung einer wiss. Fachtagung mit externen Beitragenden als Mitorganisator/in und mit einem eigenen wissenschaftlichen Beitrag (Vortrag, Papier).

2. Teilnahme an externen wissenschaftliche Fachtagungen (z.B. Sommerschule, Nachwuchstagungen, Konferenzen) mit einem eigenen Beitrag (z.B. in Form eines wiss. Posters, Vortrags, Papiers).

3. Eigene Fachpublikationen (wiss. Beiträge in Zeitschriften, Sammelbänden etc.).

4. Einwerbung eines Promotionsstipendiums auf Basis eines begutachteten Forschungsexposés, das über ein kompetitives Auswahlverfahren vergeben wurde.

5. Erfolgreiche Bewerbung auf eine öffentlich ausgeschriebene Mitarbeiter- oder Promotionsstelle, die über ein kompetitives Auswahlverfahren besetzt wurde.

Die hauptverantwortliche Lehrperson meldet die Absicht einer gemeinsam durchgeführten Lehrveranstaltung im Rahmen der Lehrplanung unter Berücksichtigung der obigen Richtlinien. Der/die Hauptbetreuer/in der Doktorarbeit muss zustimmen. Der Fachbereichsrat stimmt über die Zulassung zur gemeinsamen Lehre im Rahmen der Verabschiedung des Lehrprogramms ab.