Bachelor Hauptfach 2003/2006

Ziele des BA-Studiengangs

Ziel des BA-Studiengangs ist es, die geschilderten allgemeinen und philosophischen Ziele auf einem guten bis sehr guten grundständigen und fortgeschrittenen akademischen Niveau zu realisieren. Dabei steht zweierlei im Vordergrund: Erstens soll die philosophische Ausbildung so gründlich sein, dass sie zu ihrer Fortsetzung im MA-Studiengang auf einem gehobenen wissenschaftlichen Niveau befähigt. Zweitens wird auf die allgemeinen Fähigkeiten besonderer Wert gelegt, um den Nutzen des BA-Studiums für diejenigen, die nach dem BA-Abschluss in einen Beruf oder andere Bereiche wechseln, zu maximieren und so den BA in der Tat zu einem berufsqualifizierenden Abschluss zu machen.

Philosophie als Hauptfach

Die Prüfung für den Erwerb des akademischen Grades eines Bachelor of Arts bildet einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Fach Philosophie. Durch die BA-Prüfung sollen die Studierenden zeigen, dass sie die für den Übergang in die Berufspraxis grundlegenden wissenschaftlichen Fachkenntnisse besitzen und die Zusammenhänge ihres Faches überblicken.

Die Regelstudienzeit für den BA-Studiengang Philosophie beträgt sechs Semester. Das Studium ist modular aufgebaut und umfasst acht Module. Es sind insgesamt 180 ECTS-Credits zu erwerben. Davon entfallen

  • auf das Hauptfach (Module 1–7) 120 Credits (cr)
  • auf den berufsfeldorientierten Teil (Modul 8) 20 Credits (cr)
  • auf das wissenschaftliche Nebenfach 40 Credits (cr)

Prüfungsordnungen

Beim Zentralen Prüfungsamt finden Sie die folgenden relevanten Dokumente der Prüfungsordnung in der jeweils aktuellsten Version:

  • Rahmenprüfungsordnung für den geisteswissenschaftlichen BA-Studiengang B5.0
  • Mögliche Fächerkombinationen (Anlage A der Rahmenordnung B5.01)
  • Fachspezifische Bestimmungen für das Hauptfach Philosophie (Anlage B der Rahmenordnung) B5.2
  • Fachspezifische Bestimmungen für das Nebenfach Philosophie (Anlage C der Rahmenordnung) B5.2.2
  • Berufsfeldorientierte Qualifikationen (Anlage D der Rahmenordnung) B5.02

Bewerbung

Bei Interesse an einem BA-Studium an unserem Fachbereich wenden Sie sich an die Studienberatung des Fachbereichs oder schicken Ihre Bewerbung direkt an die Universität. Auf den Seiten der Universität Konstanz zum Bewerbungsverfahren finden Sie alle nötigen Informationen.

Fachwechsel

Für Studierende, die im dritten oder in einem höheren Semester ihr Studienfach wechseln wollen: Verpflichtende Voraussetzung für die Zulassung zum Studium bzw. Immatrikulation ist, dass Sie ein Beratungsgespräch bei der Fachstudienberatung hatten (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 Landeshochschulgesetz). Das erforderliche Formular zum Nachweis der erfolgten studienfachlichen Beratung finden Sie auf der Seite zu Fachstudienberatung und Prüfungssekretariaten.

Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an einer Universität oder an einer gleichgestellten Hochschule in Deutschland werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt.

(2) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt und Umfang den Anforderungen und in den Zulassungsvoraussetzungen denjenigen des BA-Studiengangs Philosophie im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen.

Studienbegleitende Prüfungsleistungen

(1) Studienbegleitende Prüfungsleistungen sind in Form von Essays, Referaten, Stundenprotokollen oder Klausuren zu erbringen und stehen jeweils in Verbindung zu einer Lehrveranstaltung. In Ausnahmefällen sind mündliche Prüfungen gestattet. Mündliche Prüfungen werden jeweils von einer Prüferin/einem Prüfer und einer Beisitzerin/einem Beisitzer abgenommen und dauern etwa 20–30 Minuten. Klausuren dauern zwischen zwei und vier Stunden. Die Dozentin/der Dozent einer Lehrveranstaltung legt zu Semesterbeginn die Form der zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistung(en) fest und gibt sie bekannt. Sie/er kann bei Bedarf Ausnahmen zulassen. Referate finden während den Veranstaltungen selbst statt. Klausuren und mündliche Prüfungen über Lehrveranstaltungen finden jeweils an zwei Terminen statt. Die Prüfungstermine werden zu Beginn jeden Semesters in den betreffenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.

(2) Zu den studienbegleitenden Prüfungsleistungen gehören mindestens drei mit mindestens ausreichend benotete Hausarbeiten im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen (Modul 6). Im BA-Studiengang sollen die Hausarbeiten 12–15 Seiten umfassen. Diese Hausarbeiten sind in der Regel bis spätestens 31. März bzw. 30. September fertigzustellen.

Hinweise zu Haus- und Abschlussarbeiten

Aufgrund des vermehrten Auftretens von Plagiaten bei Haus- und Abschlussarbeiten gibt es ein Merkblatt mit Hinweisen zu prüfungsrechtlichen Folgen, zu den Richtlinien wissenschaftlicher Arbeiten und zu Angeboten der Universität zur Vermittlung der Regeln wissenschaftlicher Arbeit.

Zusammen mit jeder Hausarbeit ist folgende Erklärung abzugeben, mit der versichert wird, dass die Hausarbeit selbständig verfasst wurde:

Hinweise und Tipps zum Umgang mit Literatur und Quellen in wissenschaftlichen Arbeiten gibt es sowohl von der Uni als auch vom Fachbereich:

Dr. Kathrin Hönig bietet speziell ins philosophische Schreiben einführende Seminare an. Die aktuellen Seminare finden Sie

Prüfungsanmeldung zu Lehrveranstaltungen

Alle BA-Studierenden müssen sich über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem ZEuS zu den Prüfungsleistungen (Klausuren, Referate, Hausarbeiten etc.) anmelden. Die Anmeldezeiträume sind für alle Fächer der Geisteswissenschaftlichen Sektion gleich:
Wintersemester: 01. Dezember – 15. Januar
Sommersemester: 01. Mai – 15. Juni

In dieser Zeit können Sie sich für eine Prüfungsleistung an- und auch wieder abmelden. Nach Ablauf der Frist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen, die Hausarbeit nicht abgeben etc., gilt dies als Nicht-Bestanden. Umgekehrt können Sie sich nach Ablauf der Frist auch nicht mehr für eine Prüfungsleistung anmelden.

Anmeldung zu Hausarbeiten

Wollen Sie in einer Lehrveranstaltung neben dem Seminar- zusätzlich einen Hausarbeitsschein erwerben, müssen Sie sich sowohl für die Lehrveranstaltung als auch für die Hausarbeit anmelden.

Berufsfeldorientierte Lehrveranstaltungen

Aktuelle Veranstaltungen finden Sie unter Studieren→Im Studium→ Schlüsselqualifikationen.

Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, die bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters abzulegen ist. Sie besteht aus:

a) dem Nachweis von studienbegleitenden Prüfungsleistungen. Diese umfassen

(1) die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

  • Proseminar "Logisch-Semantische Propädeutik" (Modul 1),
  • Kernkurs "Grundbegriffe der praktischen Philosophie" (Modul 2),
  • Kernkurs "Erkenntnistheorie" (Modul 3),
  • ein Proseminar aus dem Bereich Geschichte/Klassiker der Philosophie (Modul 4),
  • das Proseminar "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" (Modul 8)

und

(2) eine schriftliche Hausarbeit in einer philosophischen Lehrveranstaltung (Modul 6).

Sobald die unter a)(1) und a)(2) genannten Prüfungsleistungen vorliegen und verbucht sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einer Dozentin/einem Dozenten des Fachbereichs (s.u.) und drucken sich über ZEuS ein Transcript of Records aus. Das Transcript of Records und diesen

bringen Sie bitte mit zur

b) obligatorischen Orientierungsberatung. Diese können Sie bei folgenden Dozentinnen/Dozenten des Fachbereichs Philosophie ablegen:

Hinweis zur Orientierungsprüfung

Sie erhalten vom Fachbereich KEINE Erinnerung an Ihre Orientierungsprüfung! Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Orientierungsprüfung fristgerecht abzulegen.

Berufspraktische Tätigkeiten

(1) Während der vorlesungsfreien Zeit des BA-Studiums ist in der Regel eine mindestens achtwöchige berufspraktische Tätigkeit außerhalb der Universität abzuleisten. Solche Praktika können bei allen öffentlichen und privaten Institutionen im In- und Ausland absolviert werden, die geeignet sind, den Studierenden eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit für Absolventen des Studiengangs Philosophie zu vermitteln. Das Praktikum kann auf höchstens zwei Abschnitte verteilt werden.

(2) Berufspraktische Tätigkeiten müssen vorab von der Studiendekanin/dem Studiendekan genehmigt und nach Beendigung durch eine Bestätigung der beschäftigenden Stelle nachgewiesen werden. Für die Genehmigung und Bestätigung benötigen Sie diese

(3) Berufsausbildungen und Tätigkeiten, die vor Studienbeginn erbracht wurden, können auf Antrag der/des Studierenden durch den Ständigen Prüfungsausschuss anerkannt werden.

Nach Beendigung des Praktikums ist dieser Praktikumsbericht auf der Praktikumsseite auszufüllen.

Weitere Informationen sowie Praktikumsstellen finden Sie auf der

Wenn Sie Interesse an einem Praktikum im Ausland haben, finden Sie Informationen auf dieser Seite:

Anmeldung zur Bachelor-Prüfung

Die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit und zur mündlichen Abschlussprüfung erfolgt immer über

Informationen (z. B. Termine für die Anmeldung zur Bachelor-Prüfung) und Formulare finden Sie

Wenden Sie sich bitte direkt an Frau Pitscheider, die zuständige Bearbeiterin des Prüfungsamtes (C 404/Tel: 88-5622).

Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung müssen Sie mit dem folgenden Formular nachweisen, dass Sie die notwendigen Prüfungsleistungen erbracht haben.

Nachweis der erbrachten Leistungen im BA-Hauptfach Philosophie

Dieses Formular müssen Sie sich vom Fachbereichsreferenten Dr. Michael Kieninger (G 605) bestätigen lassen.

Attestformular zum Prüfungsrücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit

Im Falle eines Prüfungsrücktritts wegen Prüfungsunfähigkeit und der deswegen notwendigen Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten gibt es ein einheitliches, von allen Studierenden zu nutzendes Attestformular. Bitte reichen Sie im Fall von Prüfungsunfähigkeit das Attest beim Fachbereichssekretariat (G 628; FB-Philosophie@uni.kn) ein.